Familienrecht

was ich Ihnen anbiete:

Erstberatung

Sie haben eine rechtliche Fragestellung oder ein Anliegen oder Ihnen ist ein gerichtliches oder anwaltliches Schreiben zugestellt worden und nun benötigen Sie eine Beratung oder eine Ersteinschätzung.

Vereinbaren Sie telefonisch unter: 040 28 00 8545 einen Erstberatungstermin.

Oft führt es schon zu einer großen Erleichterung, einen Ansprechpartner zu haben und zu wissen, es kümmert sich jemand mit Ihnen zusammen um ihr Anliegen.


Gerade im Familienrecht geht es oft um sehr viel und um sehr persönliche Themen. Hier ist eine gute Vertrauensbasis unerlässlich. In einem persönlichen Erstberatungsgespräch können Sie sich einen Eindruck machen, ob es eine Unterstützung für Sie ist, einen Anwalt an Ihrer Seite zu haben.

Vielleicht haben Sie bisher noch nie mit einem Gerichtsverfahren zu tun gehabt und viele Fragen und Bedenken.

Da hilft es, mit jemandem zu sprechen, der viel Erfahrung in dem Bereich hat und Ihnen sagen kann, wie ein Verfahren abläuft. Mit welchen Beteiligten Sie es zu tun haben und wer welche Aufgabe hat. Was für Optionen Sie haben und was es zu beachten gilt.

Ich nehme mir Zeit, Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen und wir finden gemeinsam eine passgerechte Lösung oder Strategie.


Wir finden heraus, ob ein außergerichtliches oder gerichtliches Tätigwerden sinnvoll ist und gehen gemeinsam durch, was welche Option für Sie bedeutet und was Sie erwartet.

Vorteile:

Sie erhalten bei mir zeitnah einen Termin.

Ich nehme mir persönlich für Sie und Ihr Anliegen Zeit.

Und ich biete Ihnen langjährige Erfahrung.

Außergerichtliche und gerichtliche Verfahren

Ich begleite und unterstütze Sie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.


Gemeinsam überlegen wir, welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind und welche Verfahren Erfolg versprechen.

Oft sind viele Dinge zu beachten, wenn es darum geht, familienrechtlich tätig zu werden. Es geht um Angelegenheiten, die die meisten Menschen als elementar und wesentlich empfinden. Dabei sind die Interessen und Belange mehrerer Menschen, die sich oft sehr nahe stehen zu berücksichtigen und oft wirken sich Entscheidungen oder Entwicklungen auf viele Lebensbereiche aus. Dies macht dieses Rechtsgebiet für mich so spannend und verlangt mir als Rechtsanwältin ein hohes Verantwortungsbewusstsein ab.

Eine Entscheidung in Bezug auf eine Trennung oder Scheidung oder die Frage, wo Ihre Kinder leben, sowie unendlich viele weitere Entscheidungen und Handlungen beeinflussen in großem Maße Ihr Leben und das Ihrer Angehörigen. Treffen Sie etwa die Entscheidung ein Kind in Pflege zu nehmen oder zu adoptieren, wird sich dies auch auf Lebensbereiche und Rechte Ihrer Familienangehörigen auswirken. Eine Entscheidung im Familienrecht kann beispielsweise auch Wirkungen in erbrechtlicher oder steuerrechtlicher Hinsicht haben. Um hier strategisch klug vorzugehen, empfiehlt es sich, eine umfassende und fundierte rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Trennung

In dieser Phase ist oft guter Rat nötig. Wenn Sie vor der wichtigen Frage stehen, ob Sie diesen Schritt gehen möchten oder müssen, wenn sich Ihr Partner oder Ehepartner von Ihen getrennt hat oder Sie sich von ihm, dann stellen sich plötzlich viele Fragen, über die man vielleicht vorher nicht nachgedacht hat.

Wie geht es mit den Kindern weiter? Wie schaffe ich das finanziell? Kann ich mich scheiden lassen? Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab? Was wird aus der gemeinsamen Immobilie? Wer bleibt in der Wohnung? Was wird aus dem Mietvertrag? Was bedeutet das für meine Rente?

Hier kann es sehr hilfreich sein, sich zur eigenen Situation beraten zu lassen.

Scheidung

Wenn Sie an diesem Punkt sind, dann werden weitere Fragen relevant.

Sie könnten lauten: Was mache ich, wenn der Scheidungsantrag da ist? Wie lange dauert die Scheidung? Welche Kosten kommen auf mich zu? Wie funktionieren Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich?

Wenn Sie selbst einen Scheidugnsantrag stellen möchten, so benötigen Sie einen Rechtsanwalt, aber auch wenn Sie für sich Fragen klären möchten, ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen.

Sorgerecht

Wenn Sie das Sorgerecht für Ihre Kinder zur alleinigen Ausübung übertragen bekommen möchten, dann stehen dahinter höchst wahrscheinlich wichtige Gründe. Gemeinsam erörtere ich mit Ihnen, ob diese Gründe auch aus rechtlicher Sicht so trifftig sind, dass ein Gerichtsverfahren Aussicht auf Erfolg bietet, oder welche anderen Wege und Möglichkeiten Sie haben, hier eine Verbesserung für Ihre Situation und die Situation Ihrer Kinder zu erreichen.

Ich berate Sie auch, wenn Sie gerne das geteilte Sorgerecht erhalten möchten oder wenn es um Teilbereiche der elterlichen Sorge, wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Gesundheitssorge geht.

Umgang

Sie brauchen Unterstützung darin, eine Umgangsregelung zu erwirken? Sie möchten Ihre Kinder häufiger sehen oder sogar im Wechselmodell betreuen? Die Umgangskontakte sind schwierig und es gibt immer wieder Missverständnisse? Sie haben das Gefühl, so wie es ist tut es Ihren Kindern nicht gut und nun wissen Sie nicht weiter?

Auch hier kann ich Sie beraten und Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, was Sie tun können.

Unterhalt

Kindesunterhalt

Trennungsunterhalt

Nachehelicher Unterhalt

Betreuungsunterhalt

Sie brauchen Unterhalt und möchten wissen, wie Sie diesen durchsetzen? Sie möchten erfahren, was für Unterhaltsarten es gibt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen? Sie möchten berechnen lassen, wie viel Sie Ihren Kindern schulden? Bei diesen Fragen und allen anderen Fragen rund um den Unterhalt kann ich sie gerne beraten und unterstützen.

Kindeswohl

Sie machen sich Sorgen um Ihre Kinder und haben den Eindruck, dass sich etwas ändern muss aber Sie wissen nicht wie und welche Optionen es gibt?

Das Jugendamt ist der Meinung, für Ihre Kinder brauche es Veränderungen oder hat angekündigt, eine Prüfung des Kindeswohls einzuleiten?

Das Jugendamt hat Ihre Kinder in Obhut genommen und Sie wissen nicht mehr weiter?

Ihre Kinder leben anderweitig untergebracht und es gibt Probleme, bei denen Sie rechtliche Unterstützung brauchen?

Gerade bei diesen Fragestellungen braucht es eine fachkundige Beratung und Unterstützung.

Auch hier kann ich Sie beraten und unterstützen.

Pflegekind und Pflegefamilie

Möglicherweise lebt ihr Kind bei Pflegeeltern oder Sie selbst haben ein Pflegekind. Vielleicht möchten Sie, dass Ihr Kind zu Ihnen zurückkehrt oder es geht um die Frage, ob Ihr Kind von einer Bereitsschaftspflegefamilie in eine Dauerpflegestelle wechselt.

All diese Themenbereiche werfen wichtige und schwierige persönliche Fragen auf, bei denen eine kompetente rechtliche Beratung und Begleitung für Sie sehr hilfreich sein kann.

Oft haben Betroffene das Gefühl, allein zu stehen und dem, was da um sie herum geschieht und in ihre wichtigsten Belange eingreift nicht mehr folgen zu können und nicht mehr nchvollziehen zu können, was da passiert. Dann brauchen Sie jemanden, der sie unterstützt. Nur weil es keinen Anwaltszwang in diesem Bereich gibt, bedeutet das nicht, dass sie das allein durchstehen müssen.

Vertraulichkeit

Immer gilt: Ich stehe unter Schweigepflicht. Auch wenn Sie gute Gründe haben, dass jemand keine Kenntnisse über den Inhalt unserer Gespräche oder darüber, dass Sie mich aufgesucht haben, erhält, ist dies kein Hindernis, sich anwaltliche Hilfe zu holen. Wir finden Kommunikationswege, die vertraulich bleiben. Da ich auch nicht selten im Bereich des Gewaltschutzgesetzes oder des Opferschutzes arbeite, weiß ich, wie wichtig es ist, die Möglichkeit zu haben, in einem geschützten, absolut sicheren, vertraulichen Rahmen anwaltliche Hilfe zu beanspruchen. Dies zu gewährleisten ist mir wichtig.

Kosten:

Aus vielen Gesprächen mit meinen Mandanten weiß ich, nicht selten steht gerade die Sorge vor den Kosten dem Aufsuchen eines Anwalts entgegen und natürlich kann es gute Arbeit nicht umsonst geben.

An dieser Stelle sind zwei Aspekte sehr wichtig. Zum einen sind es gerade unnötige und intransparente Kosten, die man nicht gerne zahlt und gerade diese können nicht selten, gerade im Familienrecht, durch eine anwaltliche Unterstützung abgewendet werden, zum Beispiel durch eine korrekte Unterhaltsberechnung oder durch ein Abänderungsverfahren im Kindesunterhalt oder durch eine sinnvolle Lösung bei der Scheidung und den Scheidungsfolgesachen, zum anderen werden Sie durch die anwaltliche Unterstützung deutlich entlastet und gewinnen hoffenlich wieder die Möglichkeit, Perspektiven und Lösungen zu sehen und zu entwickeln und haben nicht mehr das Gefühl, rechtlich allein zu stehen. Um das zu erreichen arbeite ich eng mit Ihnen zusammen und erarbeite passgenaue, individuelle Ansätze. Dem werde ich nur gerecht, wenn ich mir dafür Zeit nehme und mich für Sie engagiere. Das mache ich gerne und das kann ich nur anbieten, wenn ich davon meine Kanzlei betreiben kann. Damit Sie wissen woran Sie bei mir sind, arbeite ich transparent und nachvollziehbar. Wir besprechen gemeinsam, welche Kosten auf Sie zukommen können und klären, wie wir das handhaben können.

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Eine Variante ist die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dann richten sich die Gebühren nach den jeweiligen Verfahrenswerten. Wir besprechen, was dies für Sie bedeutet.

Abrechnung nach einem Stundenhonorar


Eine andere Variante ist die Abrechnung nach einem Stundenhonorar. Wenn wir ein solches vereinbaren, erhalten Sie von mir regelmäßig Abrechnungen mit Auflistungen über die geleistete Arbeit.

Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe

Für Menschen mit sehr geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit, für ein gerichtliches Verfahren Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Hierzu berate ich Sie ebenfalls gerne.